Haftpflichtversicherung für Boote • KlabauterKiste

Haftpflichtversicherung für Boote

Boot Haftpflichtversicherung

Worauf kommt es an bei der Wahl einer Haftpflichtversicherung für Sportboote? In der folgenden Übersicht zeigen wir die wichtigsten Punkte, die ihr vor dem Abschluss einer Boots-Haftpflicht beachten solltet. 

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Betrag, den die Versicherung im Falle eines Schadens maximal bezahlt. Übliche Deckungssummen für Bootshaftpflicht-Versicherungen liegen zwischen 5 und 15 Millionen Euro. Das mag auf den ersten Blick viel klingen. Stellt man sich jedoch ein Worst-Case-Szenario vor, in dem man zum Beispiel durch eine Unachtsamkeit bei der Elektro-Installation eine ganze Halle im Winterlager in Brand gesetzt hat, so kann es mit 5 Millionen Deckungssumme doch eher knapp werden...

Grobe Fahrlässigkeit

Wie sieht der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit aus? Viele Bootshaftpflicht-Anbieter zahlen in so einem Fall gar nicht oder nur einen Teil der Schadenssumme, bzw. nehmen den Versicherungsnehmer in Regress (stellen Rückforderungen). Wer sich auch bei grober Fahrlässigkeit absichern möchte, der sollte über eine zusätzliche Skipper-Haftpflichtversicherung nachdenken. Dort sind (je nach Anbieter) auch grob fahrlässige verursachte Schäden abgedeckt (unter Umständen mit Selbstbeteiligung).

Achtung: In den meisten Bootshaftpflicht-Policen ist festgelegt, dass es im Zweifel deine Aufgabe ist, zu beweisen, dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. In solchen Fällen zahlt es sich aus, wenn man ordentlich Logbuch geführt hat.

Geltungsbereich der Boots-Haftpflichtversicherung

Ist der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes örtlich begrenzt? Er muss auf jeden Fall dem Fahrgebiet entsprechen. Viele Bootshaftpflichtversicerungen bieten weltweiten Schutz.

Gilt die Versicherung auch im Winterlager bzw. beim Kranen und auf dem Weg ins Lager? Gerade aufgrund des Feuerrisikos in Hallen ist es insbesondere im Winterlager möglich, sehr große Schäden zu verursachen. Diese sollten in voller Höhe der Versicherungssumme gedeckt werden.

Wrackbeseitigungskosten

Im Falle einer Havarie kann es zu erheblichen Kosten kommen, wenn das Wrack (zum Beispiel aus Umweltschutzgründen) geborgen und entsorgt werden muss. Bis zu welcher Höhe sind entsprechende Kosten von der Versicherung gedeckt? Um auf der sicheren Seite zu sein, ist hier eine Deckungssumme von einer Million nicht verkehrt. Werden die Kosten nur übernommen, wenn sie behördlich angeordnet wurden? Oder auch, wenn das Schiff in einer privaten Marina sinkt und auf Anordnung vom Betreiber entfernt werden muss?

Versicherung von Beibooten / Charterschiffen

Ist die Benutzung von Beibooten in der Bootshaftpflicht eingeschlossen? Wenn ja, bis wieviel PS? Und wie sieht es mit sonstigen "Spielzeugen" aus wie Surfbretter oder eine Taucherausrüstung?

Wenn du auch ab und zu ein Boot charterst solltest du einen Versicherer wählen, der gecharterte Boote (mit gleicher Deckungssumme) mitversichert.

Sonstige zu beachtende Punkte
  • Ist eine gewerbliche Nutzung des Sportbootes eingeschlossen?
  • Springt die Versicherung im Falle einer Gewässerverschmutzung (z.B. durch ausgelaufenen Treibstoff) ein?
  • Sind Vermögensschäden eingeschlossen?
  • Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden eingeschlossen?
  • Ist ein Forderungsausfall eingeschlossen?
  • Sind andere Schiffsführer bzw. die Crew mit versichert?

Fazit

Man sieht es an der Vielzahl der möglichen Vertragsklauseln: Die Wahl einer passenden Versicherung ist nicht einfach. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich und man sollte vor Abschluss zumindest einmal den kompletten Vertrag durchlesen und im Zweifelsfall Rückfragen stellen.

Auch bei Haftpflichtversicherungen sollte man bedenken, dass kein Versicherer "gerne" einen Schaden begleicht. Darum sollte man in jedem Fall die Regeln guter Seemannschaft beachten, und konsequent Logbuch führen, um hinterher den Schadenshergang genau rekonstruieren zu können. Im Zweifel kann es sich lohnen, eine Versicherung zu wählen, die einen Ruf zu verlieren hat (also eine der bekannten in der Branche). So kann man das Risiko veringern, im Ernstfall über den Tisch gezogen zu werden. 

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