Eine Kaskoversicherung für Boote übernimmt im Schadensfall die Kosten des am eigenen Schiff entstandenen Schadens. Hier zeigen wir, auf welche Punkte ihr beim Abschluss einer Boots-Kaskoversicherung achten solltet.
Hinweis: Um hohe Schadensersatzforderungen Dritter zu vermeiden sollte man zusätzlich zur Kaskoversicherung auf jeden Fall eine Boots-Haftpflichtversicherung abschließen. Viele Versicherer bieten auch Policen an, die beide Versicherungen beinhalten.
Boots-Kaskoversicherungen: Wichtige Hinweise
Bevor du eine Kasko-Versicherung für dein Boot abschließt solltest du folgende Hinweise beachten:
- Sei realistisch bei der Einschätzung des Bootswerts (siehe auch Versicherungssumme)
- Sämtliche Vorschäden müssen dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags mitgeteilt werden (VVG § 19, Abs. 1).
- Auch scheinbar folgenlose Vorfälle, wie zum Beispiel eine Grundberührung, solltest du unbedingt dem Versicherer mitteilen. Daraus entstehen erstmal keine Kosten, aber wenn sich der Schaden doch als größer herausstellt (oder ein Folgeschaden eintritt), kann der der Versicherer sonst die Zahlung verweigern.
Im Folgenden erklären wir euch die wichtigsten Punkte und Begriffe, die euch helfen werden, die Vertragsbedingungen eurer Boots-Kaskoversicherung zu verstehen:
Umfang des Versicherungsschutzes
Zunächst gilt es zu klären, in welchen Situationen die Versicherung überhaupt zahlt. Ein Freibrief für unseemännisches Verhalten ist eine Boots-Kasko nämlich nicht: Die meisten Versicherer schließen grobe Fahrlässigkeit aus bzw. erstatten Schäden in diesem Fall nur anteilig. Hier sollte man das Kleingedruckte genau lesen und im Zweifel beim Versicherer nachhaken.
Im Kleingedruckten sollte man sich auch vergewissern, dass das Winterlager und ein evtl. vorhandener Trailer mit versichert sind. Wichtig ist auch, dass es keine Ausschlüsse für Schäden aufgrund höherer Gewalt gibt.
Und wie steht es um Dinge, die sich außerhalb des Bootes befinden? Zum Beispiel Außenborder, Schlauchboot und Rettungsinsel, die im Winter mit nach Hause genommen werden.
Wichtig ist, dass das gesamte Fahrgebiet versichert ist. Ein weltweiter Schutz ist in der Regel sehr teuer. Ist man zunächst nur auf Nord- und Ostsee unterwegs, so kann man Geld sparen, wenn man den Versicherungsschutz auf diese Region begrenzt. Man darf nur keinesfalls vergessen, die Police entsprechend anzupassen, wenn sich das Fahrgebiet ändert. Ist so etwas absehbar lohnt es sich, auch die Preise für das geplante Gebiet vor Abschluss der Kasko-Versicherung zu vergleichen.
Viele Versicherungen schließen bestimmte Fahrgebiete ganz aus, zum Beispiel die hohen Breiten. Ähnliche Ausschlüsse gibt es auch für die Karibik zur Zeit der Hurricane-Saison.
Wichtig ist auch, dass die Kasko-Versicherung eine verschuldensunabhängige Schadensregulierung beinhaltet. Das heißt es sind nicht nur Schäden durch die Schuld des Eigners versichert, sondern z.B. auch, wenn das eigene Boot durch Fremdverschulden beschädigt wird. Im Zweifelsfall kann man sich nämlich nicht darauf verlassen, dass der Verursacher eine Haftpflichtversicherung hat.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Betrag, der im Schadensfall maximal von der Versicherung ausbezahlt wird. Hier gilt es, eine realistische Einschätzung zum Wiederbeschaffungswert des Bootes zu treffen. Dabei sollte man nicht nur den Kaufpreis im Auge halten, sondern auch Verbesserungen bzw. Refit-Maßnahmen die man vorgenommen hat.
Wenn du einem Gebrauchtboot für 20.000 Euro gerade ein neues Teakdeck und eine komplett neue Bootselektrik verpasst hast, solltest du auf jeden Fall die Versicherungssumme für die Boots-Kasko entsprechend nach oben anpassen. Außerdem sollte man die Ausrüstung an Bord sowie persönliche Effekten in die Versicherungssumme einbeziehen.
Zu hoch sollte die Versicherungssumme aber auch nicht gewählt sein. Erstens ist in Deutschland eine die Verhältnismäßigkeit der Versicherungssumme gesetzlich reguliert (§ 74 VVG). Und zweitens richtet sich die zu zahlende Prämie der Kaskoversicherung maßgeblich nach der Höhe der Versicherungssumme. Also sollte es auch im Sinne des Eigners sein, einen realistischen Wert für die Versicherungssumme anzugeben.
Allgefahrendeckung
Wenn möglich sollte man eine Boots-Kaskoversicherung wählen, die eine Allgefahrendeckung anbietet. Das bedeutet, dass (mit Ausnahme von explizit ausgeschlossenen Situationen) alle Gefahren für das Boot von der Versicherung gedeckt werden. Das Gegenteil wäre eine Einzelgefahrendeckung, in der nur die Situationen versichert sind, die explizit genannt sind.
Vorteil einer Allgefahrendeckung bei der Boots-Kaskoversicherung ist, dass im Zweifel der Versicherer nachweisen muss, dass der Schaden nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Bei der Einzelgefahrendeckung wäre es die Aufgabe vom Eigner, zu belegen, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt!
Feste Taxe
Eine "Feste Taxe" bedeutet, dass der vereinbarte Versicherungswert des Bootes auch dann gezahlt wird, wenn das Boot schon älter ist und dadurch weniger wert. Hat man eine "feste Taxe" vereinbart, so bekommt man den Neupreis (oder die vereinbarte Versicherungssumme) in voller Höhe ausgezahlt. Im Vertrag für neue Boote sollte also z.B. die Formulierung "Versicherungswert ist der Neuwert" oder Ähnliches enthalten sein.
Einige Versicherungen werben zwar mit einer "festen Taxe", im Kleingedruckten ist diese jedoch zeitlich auf die ersten Jahre des Versicherungszeitraums beschränkt. Darauf sollte man sich nur einlassen, wenn man sich der Folgen bewusst ist und die Versicherungsprämie entsprechend geringer ausfällt.
Kein Abzug neu für alt
Die Formulierung "kein Abzug neu für alt" hat eine ähnliche Bedeutung wie die feste Taxe, allerdings bezieht sie sich auf Teilschäden. Sind im Versicherungsvertrag "keine Abzüge neu für alt" vereinbart, so wird der Neuwert von beschädigten Gegenständen an Bord erstattet.
Das ist insbesondere bei älteren Booten eine wichtige Regelung. Angenommen der Mast bricht bei einem zwanzig Jahre alten Segelboot. Fehlt die Formulierung "kein Abzug neu für alt", so wird der Versicherer nur den Wert des zwanzig Jahre alten Riggs ersetzen. Damit ist es aber in aller Regel nicht möglich, den Schaden zu begleichen. Ohne "Abzug neu für alt" dagegen werden die Kosten für einen neuwertigen Ersatz übernommen.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist ein festgelegter Betrag, der vom Eigner im Schadensfall selber übernommen werden muss.
Beispiel: Ist in deiner Police der Boots-Kasko eine Selbstbeteteiligung von 1.000 Euro festgelegt, so musst du als Eigner alle Schäden unter 1.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Aber auch im Falle einer zerkratzten Bordwand, bei der die Reparatur 1.200 Euro kostet musst du die Selbstbeteiligung bezahlen. Die Versicherung übernimmt in diesem Falle nur die Differenz von 200 Euro. (In so einem Fall sollte man überlegen, ob es sich lohnt, die Versicherung überhaupt in Anspruch zu nehmen, da der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts evtl. deutlich teuerer wird.)
Generell gilt: Je geringer die Selbstbeteiligung, desto höher der Preis für die Boots-Kaskoversicherung. Gerade angesichts der Überlegung, dass es sich wegen dem Schadensfreiheitsrabatt eventuell sowieso nicht lohnt, kleinere Schäden am Boot von der Versicherung begleichen zu lassen, kann man mit einer höheren Selbstbeteiligung unter Umständen viel Geld sparen. Große Schäden bzw. ein Totalverlust sind bei angemessen gewählter Versicherungssumme ja trotzdem abgedeckt.
Manche Versicherungen begleichen bestimmte Schäden auch ohne Selbstbeteiligung, zum Beispiel Blitzschläge, Diebstahl oder sogar allgemein bei fremdverschuldeten Schäden. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich der Versicherungsbedingungen.
Schadensfreiheitsrabatt
Ein Schadenfreiheitsrabatt ist ein Bonus der Versicherung, der den Versicherungstarif um einige Prozentpunkte senkt, wenn eine gewisse Anzahl Jahre kein Schaden eingetreten ist. Üblich sind ca. 10 Prozentpunkte Rabatt für jedes schadensfreie Jahr (bis zu 4 Jahre, also maximal 40% Rabatt).
Um nicht wieder den vollen Beitrag zahlen zu müssen, kann es durchaus Sinn machen, bei kleineren Schäden, die nur wenig über der Selbstbeteiligung liegen, den Versicherungsschutz nicht in Anspruch zu nehmen.
Bei einigen Boots-Kaskoversicherungen beginnt man direkt bei Vertragsabschluss bei 40% Schadensfreiheitsrabatt und wird nur zurückgestuft, wenn ein Schaden eintritt. Dann muss man allerdings häufig auch den Rabatt für das aktuelle Jahr zurückzahlen.
Einige Versicherungen bieten nach einigen Jahren Vertragsdauer eine Art "Joker", bei dem ein Schaden ohne eine beglichen wird oder eine Reduzierung der Selbstbeteiligung.
Persönliche Effekten
Persönliche Effekten sind Gegenstände, die sich an Bord befinden aber nicht direkt zum Boot gehören. Dazu zählen zum Bespiel Kameras, Laptops, Handys, aber auch Bargeld an Bord.
Standardmäßig sind persönliche Effekten nicht im Kasko-Versicherungsschutz fürs Boot inbegriffen. In vielen Policen werden sie jedoch als zusätzlicher Punkt mit eigener (deutlich geringerer) Versicherungssumme aufgeführt. Wer z.B. eine teure Kameraausrüstung an Bord hat sollte eine Kasko-Police wählen, die die Kosten für die persönlichen Effekten im Falle eines Einbruchs oder Schadens in ausreichender Höhe übernimmt.
Weitere Kriterien
Einige Versicherungen bieten Sonderoptionen für ihre Bootskasko-Versicherung, wie zum Beispiel eine Maschinenschaden-Erweiterung (Maschinenschäden sind bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen). Bei solchen Sonderoptionen sollte man immer abwägen, ob sich die jährlichen Zusatzkosten wirklich lohnen wenn man die Selbstbeteiligung mit einrechnet und eventuelle Ausschlüsse durch Fehlbedienung.
Fazit
Wie oben deutlich geworden ist, ist die Wahl einer guten Kasko-Versicherung für das Boot gar nicht so einfach. Da sich die Vertragsbedingungen in sehr vielen Punkten unterscheiden ist ein direkter, allgemeingültiger Vergleich von Versicherungsanbietern fast unmöglich. Darum ist es umso wichtiger, verschiedene individuelle Angebote einzuholen.
Doch auch wenn man alles richtig gemacht hat, sind die Verträge in vielen Fällen Auslegungssache. Wenn es hart auf hart ziehen manche Versicherer auch gerne vor Gericht, um die zu zahlende Summe zu reduzieren. Eine mögliche Strategie, um das Risiko solcher ärgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu verringern ist es, einen bekannten Versicherer mit gutem Ruf zu wählen. Auch wenn die Kosten für die Versicherung evtl. etwas höher sind, so ist es doch gut zu wissen, dass der Versicherer möglichst seinen guten Ruf behalten will und nicht mit unfairem Verhalten in die Öffentlichkeit gelangen will.