Rechtsfrage: Versicherungsschutz Gebrauchtboot • KlabauterKiste

Rechtsfrage: Versicherungsschutz Gebrauchtboot

Alte Wanten am Gebrauchtboot

In dieser Artikelserie beantworten die Wassersportrechts-Experten der Kanzlei Ben Tanis eure Rechtsfragen rund ums Thema Boot. Wenn ihr auch eine Frage zum Bootskauf, Versicherungen, Haftung und Co. habt, schreibt uns eine Nachricht

Die heutige Frage dreht sich um das Thema Bootsversicherung und die Frage, wo gute Seemannschaft aufhört bzw. grobe Fahrlässigkeit anfängt. Auch wenn es konkret um ein Segelboot geht, so ist das Thema Sicherheit auf Gebrauchtbooten auch für Motorbootfahrer relevant.

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KlabauterKiste-Leser Peter L. fragt:

Lieber Herr Tanis, 

ich habe diesen Herbst ein gebrauchtes 9-Meter-Segelboot, Baujahr 1976 gekauft. Das Boot ist generell in einem guten Zustand, allerdings sind Wanten und Rigg noch die Originalen. (Zumindest konnte der Voreigner, der das Boot ca. 10 Jahre gesegelt ist nicht sagen, ob die Wanten jemals ausgetauscht wurden.) 

Ich möchte das Boot im Frühjahr von Ostsee nach Hamburg bringen um dort daran zu arbeiten (und auch die Wanten auszutauschen). Vorher möchte ich für das Boot eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich den Versicherungsschutz riskiere, wenn ich das Boot mit den 40 Jahre alten Wanten überführe. 

Objektiv macht das stehende Gut einen sehr guten Eindruck, aber wie sieht die Rechtslage aus bei gebrauchten Booten aus? Wie wird im Falle eines Unfalls beurteilt, ob man die Prinzipien guter Seemannschaft verletzt hat?

Mit freundlichen Grüßen

?Simon H.

Besteht der Versicherungsschutz? Die Antwort vom Experten:


Lieber Simon H.,

Vielen Dank für Ihre Frage. Was ist gute Seemannschaft? Entfällt der Versicherungsschutz, wenn ich überalterte Wanten nicht austausche? 

Was ist gute Seemannschaft?

"Gute Seemannschaft“ wird in der Regel als "die Beachtung aller Erfahrungssätze der Seefahrt und das Ausüben der erforderlichen Sorgfalt bei der Sicherung von Schiff und Besatzung“ anzusehen sein. Natürlich ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen, aber es wird immer darauf hinauslaufen, ob ein verständiger und umsichtiger Schiffsführer bei gleicher Sachlage vergleichbare Entscheidungen getroffen hätte, also nicht grob fahrlässig Sicherungsmaßnahmen unterlassen hätte.

Sie sprechen klassische Probleme des Versicherungsrechts an. In der Regel werden Versicherer die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausschließen. Dazu sollten Sie zunächst Ihre Versicherungsbedingungen genau studieren. 

Einfache oder grobe Fahrlässigkeit?

Der Fokus liegt also immer auf einer Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Platt formuliert könnte man sagen: Kleinere Nachlässigkeiten dürfen Sie sich vielleicht noch erlauben, aber vor Sicherheitsrisiken deren Kenntnis sich Ihnen hätte aufdrängen müssen, dürfen Sie nicht die Augen verschließen. Nun werden Sie vielleicht sagen: "Das kann man ja so und so sehen.“ Und genau so wird es im Einzelfall auch sein. Es wird stets die bessere Argumentation obsiegen.

Die Frage nach einer Pflicht zur Instandsetzung überalterter Wanten würde im Versicherungsfall zweifellos thematisiert werden, sofern der zu regulierende Schaden auf ein gebrochenes Want zurückzuführen wäre. Im Klagefall würde der Versicherer wahrscheinlich vortragen lassen, dass der unterlassene Austausch der überalterten Wanten als grob fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten zu einem Ausschluss des Leistungsverpflichtung des Versicherers führt.

Beweispflicht bei der Versicherung

Für diesen Umstand wäre Ihre Versicherung jedoch zunächst vollumfänglich beweisbelastet, müsste also umfassend darlegen, wieso die Wanten hätten getauscht werden müssen. Hierzu würde das angerufene Gericht sicherlich dann ein Sachverständigengutachten einholen lassen. Sollte ein Sachverständiger dann zu dem Ergebnis gelangen, dass Materialermüdung aufgrund eines zu hohen Materialalters zum Schadenseintritt geführt hat, so müsste jedoch immer noch nachgewiesen werden, dass Sie als Schiffsführer auch Kenntnis von diesem Umstand hatten und trotzdem untätig blieben.

Im Ergebnis halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass die Versicherung mit einer derartigen Argumentation erfolgreich wäre. Es hängt jedoch immer vom Einzelfall und der Qualität Ihrer rechtlichen Vertretung ab.  

Abhängig von Einsatzbedingungen

Meiner persönlichen Ansicht nach sollte die Frage nach dem Tausch der Wanten auch von den voraussichtlichen Einsatzbedingungen abhängig gemacht werden. Auch dürfte zu berücksichtigen sein, dass die Wanten an sich nicht das „schwächste Glied in der Kette“ sind. Der Austausch der Wanten dürfte das Problem nicht beheben, sofern Sie dann nicht auch alle Püttings und Aufnahmen am Mast tauschen lassen. Dies führt dann schnell zu der Frage, ob ein Versicherer bei zu hohen Anforderungen an Instandsetzungspflichten ein so altes Schiff überhaupt noch versichern dürfte.

Ich hoffe Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe mit den besten Grüße aus Kiel.

Ben Tanis

Über den Autor

Der Kieler Rechtsanwalt Ben Tanis hat sich auf Wassersportrecht spezialisiert. Gemeinsam mit einem freien Team aus Juristen, Ingenieuren, Bootsbauern und Profiseglern vertritt er seine Mandanten in sämtlichen Anliegen rund um den Yachtsport.

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About the author

Jan

Nach vielen Monaten auf See als Crewmitglied von Traditionsseglern ist Jan jetzt auf eigenem Kiel unterwegs. Seit 2019 lebt er an Bord seiner ahora, zunächst eine Laurin 32, mittlerweile eine Malö 39. Von Bord aus betreibt Jan die KlabauterKiste, den KlabauterShop und neuerdings auch die englischsprachige Plattform BoatHowTo.

  • Sbglatze sagt:

    Moin Moin, ich halte die Antwort für nicht ausreichend,
    es geht doch um die Frage „Ueberführung nach Hamburg oder nicht „.
    Wie soll er sich denn nun verhalten ????


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